Satzung
(Stand
01.Juli 2008)
Satzung
§1
Namen
Der
HSV- FAN- CLUB führt den Namen
HSV-FAN-CLUB „von der Waterkant“.
§2
Geschäftsjahr / Jahresabschluss des Kassenberichtes
Das Geschäftsjahr läuft vom 01.07. bis 30.06. des nächsten Jahres.
"Klarstellung"
Abweichend davon wird der Jahresabschluss des
Kassenberichtes auf das Kalenderjahr vom 01.01.-31.12 abgestellt.
§ 3
Vereinszweck
a) Der Fan- Club verfolgt das
Ziel, den HSV durch Besuche von
Heim- und Auswärtsspielen zu unterstützen.
b) Durchführung von geselligen Veranstaltungen
(z.B. Saisonabschlussfeier Weihnachtsfeier etc.)
c) Soziales Engagement
(z.B. Unterstützung von sozialen Einrichtungen )
§ 4
Mitgliedschaft
Mitglied kann
grundsätzlich jede Person werden, die das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Bei Minderjährigen ist die Mitgliedschaft eines Elternteils erforderlich.
Über einen Aufnahmeantrag der schriftlich einzureichen
ist, entscheidet der Vorstand. Bei einer Ablehnung des Antrags müssen dem
Antragsteller die Gründe hierfür mitgeteilt werden. Ein Antrag soll nur
abgelehnt werden, wenn wesentliche HSV- Fan- Club Interessen
entgegenstehen. Die Mitgliedschaft kann jederzeit zum
Geschäftsjahresabschluss beendet werden. Hierzu ist eine schriftliche
Erklärung gegenüber einem Vorstandsmitglied ausreichend. Beim Ausscheiden
von Mitgliedern wird der HSV-Fan-Club von den übrigen Mitgliedern
fortgesetzt.
§
5 Beendigung der Mitgliedschaft
a) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt
oder Ausschluss des Mitgliedes aus dem Fanclub. Der Austritt ist dem
Vorstand mündlich oder schriftlich mitzuteilen.
b) Ein Mitglied, das gegen die Interessen des Fanclubs
und gegen die Satzung grob verstoßen hat, das sich grob unsportlich
verhält oder durch sein Verhalten innerhalb oder außerhalb des Fanclubs
dessen Ansehen schädigt kann durch einstimmigen Beschluss des Vorstandes
aus dem Fanclub ausgeschlossen werden.
Die Mitglieder des Fanclubs werden über den Ausschluss
schriftlich informiert.
Ausscheidende Mitglieder haben unbeschadet des
Beendigungszeitraums keinerlei Ansprüche gegen den Fanclub auf
vollständige oder teilweise Rückerstattung von gezahlten Beiträgen und
sonstigen Leistungen.
§ 6
Mitgliedsbeiträge:
Erwachsene je Person jährlich 25,00 €
Kind ab 6 Jahre jährlich 5,00 €
(sofern eine erwachsene Bezugsperson Mitglied ist)
Klarstellung: Der Mitgliedsbeitrag von 5,00 € für Kinder gilt für
Schüler, Auszubildende, Studenten und Wehrpflichtige bis max. 21Jahre.
Keine Aufnahmegebühr!
Zahlungsbedingung für den Mitgliedsbeitrag.
Die Beitragszahlung hat bis zum 31.07. des jeweiligen Jahres zu erfolgen.
§ 7
Umlageverfahren von Strafmandaten bei Auswärtsfahrten
Von jedem Teilnehmer an Auswärtsfahrten wird einmal pro Saison ein
Pauschalbeitrag von 10,00 € erhoben.
Der sich ergebende Geldbetrag, wird ausschließlich zur Bezahlung von
möglichen Strafmandaten auf den Auswärtsfahrten verwandt.
§ 8
Kostenübernahme-Regelung bei Unfällen auf Auswärtsfahrten
Sollten bei vom Fanclub offiziell organisierten Auswärtsfahrten KFZ-
Kaskoschäden verursacht werden, gelten folgende Regelungen:
1.)Bei Mietfahrzeugen wird die vereinbarte Selbstbeteiligung aus
dem Mietvertrag (max. 650 Euro) auf alle erwachsenen Mitfahrer der
Ausfahrt umgelegt.
2.) Bei Fahrten mit Privat-PKW verbleibt eine Belastung des
Schadenfreiheitsrabattes der Vollkasko-Versicherung beim PKW-Halter
(entfällt bei Teilkaskoschäden).
Eine vereinbarte SB von
max. 650 Euro (analog Mietfahrzeugen)
wird auf alle
erwachsenen Mitfahrer der Ausfahrt umgelegt.
Sofern keine
Kasko-Versicherung bestanden hat, wird der Betrag von max. 650 Euro auf
alle erwachsenen Mitfahrer der Ausfahrt umgelegt. Insofern wird der Halter
so gestellt, als wenn eine entsprechende Kasko-Versicherung bestanden
hätte
§ 9
Vorstand
A) Der Vorstand muss aus HSV-Fan-Club Mitgliedern bestehen.
Scheidet ein Vorstandsmitglied aus dem HSV-Fan-Club aus,
so erlischt automatisch dessen Organstellung. Der Vorstand
besteht aus:
a) dem ersten Vorsitzenden
b) dem zweiten Vorsitzenden / Materialwart
c) dem Kassenwart
B) Sämtliche Vorstandsmitglieder üben ihre Ämter ohne Vergütung
aus.
C) Der Vorstand wird in der ordentlichen Mitgliederversammlung
entlastet.
§
10 Geschäftsbereich und Wahl des Vorstandes
a) Der Vorstand vertritt den HSV- Fan- Club in allen gerichtlichen
und außergerichtlichen Angelegenheiten. Die Mitglieder des
Vorstandes haben Alleinvertretungsrecht
b) Der Vorstand wird in der jährlich stattfindenden ordentlichen
Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Geschäftsjahren
gewählt.
Ab der Neugründung des HSV- Fan- Clubs werden die Wahl-
perioden wie folgt festgelegt:
·
1.Vorsitzender: Gewählt vom 16.11.2002 - 30.06.2005, danach Neuwahl für
jeweils 3 Geschäftsjahre.
·
2.Vorsitzender: Gewählt vom 16.11.2002 - 30.06.2006, danach Neuwahl für
jeweils 3 Geschäftsjahre.
· Kassenwart:
Gewählt vom 16.11.2002 - 30.06.2005, danach Neuwahl für jeweils 3
Geschäftsjahre.
· 2 Kassenprüfer:
Gewählt vom 16.11.2002 - 30.06.2006, danach Neuwahl eines Kassenprüfer.
(Erläuterung Kassenprüfer sind insgesamt 2 Wahlperioden
im Amt, und scheiden automatisch mit der Beendigung der
2.Wahlperiode aus.
1.Wahlperiode = stellvertretender Kassenprüfer, danach
2.Wahlperiode = 1.Kassenprüfer)
Scheidet ein
Mitglied des Vorstandes aus seinem Amt aus, so ist,
soweit keine ordentliche Mitgliederversammlung in dem Zeitraum
stattfindet, in den folgenden 6 Wochen eine außerordentliche
Mitgliederversammlung einzuberufen. Dort wird ein Ersatzmitglied
gewählt.
c) Der Vorstand kann Verpflichtungen für den HSV- Fan- Club nur
mit Beschränkung auf das HSV- Fan- Club Vermögen eingehen.
Seine Vollmacht ist insoweit begrenzt.
d) Die Amtszeit der gewählten Kassenprüfer (Kassenprüfer und
stellvertretender Kassenprüfer) ist mit der des 2. Vorsitzenden
identisch.
Stand 01.Juli 2008
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